Grundstudium Allgemeines Verwaltungsrecht
Die Vorlesung behandelt den Allgemeinen Teil des Verwaltungsrechts und verschafft einen Einstieg in das Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts. Es werden u.a. folgende Themen behandelt: die Organisation der Verwaltung, Grundzüge der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Anfechtungs- sowie Verpflichtungsklage, die Handlungsformen der Verwaltung mit besonderer Beachtung des Verwaltungsakts, die Rechtmäßigkeit und Aufhebung von Verwaltungsakten sowie Grundzüge des Staatshaftungsrechts.
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