zum Inhalt springen
Vorbereitungsseminar im Sommersemester 2024: Auslegung des mehrsprachig verbindlichen Unionsrechts in der Rechtsprechung des EuGH

Erörterung von Urteilen und Schlussanträgen des Jahres 2023 unter (rechts-)linguistischem Aspekt unter besonderer Berücksichtigung der frz., ital., span., pg. Sprachfassungen

Prof. Dr. Christoph Schönberger, Viktoria Dahmen, Prof. Dr. Isolde Burr

Der Schwerpunkt des Vorbereitungsseminars liegt in der Analyse von EuGH-Entscheidungen sowie einiger relevanter Schlussanträge aus dem Jahr 2023. Im Vordergrund wird die Frage stehen, welche Rolle die Mehrsprachigkeit des Unionsrechts bzw. die Gleichberechtigung aller 24 Amts- und Arbeitssprachen der Union im Verfahren gespielt hat (einführend Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht 9. A., § 5 Rn. 8 ff., § 9 Rn. 165 ff.).

Das Seminar richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften sowie der Romanistik/Linguistik. In transdisziplinärer  Zusammenarbeit werden Fragen der juristischen Auslegung im Europarecht und rechtslinguistische Vorgehensweisen erörtert, die der Mehrsprachigkeit sowie der Übersetzungstätigkeit eine besondere Rolle zuweist. Implizit ist damit auch der Blick auf die Rezeption von EU-Rechtstexten im nationalen Recht gegeben, die insbesondere in Vorabentscheidungsersuchen angesprochen sind. Ein wichtiger Aspekt stellt die linguistische, sprachvergleichende Betrachtungsweise als Auslegungselement dar.

Um den stärkeren Praxisbezug der Thematik zu veranschaulichen, ist das Seminar in mehrere Phasen eingeteilt. Bis Anfang Juni finden die Seminarsitzungen und alternierend die betreute Gruppenarbeit wöchentlich zu den oben angegebenen Zeiten statt.

Als Kernstück dieser Lehrveranstaltung ist ein Tagesseminar im EuGH in Luxemburg vorgesehen, wo wir die im Seminar behandelte Thematik in Einzelvorträgen mit Praktikern aus verschiedenen Kabinetten, den Übersetzungsabteilungen sowie dem Wissenschaftlichen Dienst des EuGH diskutieren werden. Das Tagesseminar wird am 03.07.2024 stattfinden. Für die Fahrt mit dem hierfür reservierten Bus werden wir morgens gegen 5:30 von Köln aus nach Luxemburg abfahren. Die Rückkehr nach Köln ist gegen 19:30 vorgesehen.  Der Reisekostenanteil beträgt € 10.- und ist vor der Abfahrt zu entrichten.

Eine Abschlusssitzung am Ende des Sommersemesters wird die Diskussionsergebnisse für die Ausarbeitung aufbereiten.

Von den Seminarteilnehmenden wird eine rege Beteiligung, die Bereitschaft zur Vorbereitung von Kursmaterialien sowie die Anfertigung einer Vorbereitungsseminararbeit erwartet, auf deren Basis ein Vortrag zu halten und ein Thesenpapier anzufertigen ist, das Bestandteil des in Luxemburg vorgelegten Dossiers sein wird.

Basiswissen im Europarecht ist vorteilhaft, unter zusätzlichem Aufwand ist aber auch eine Einarbeitung im laufenden Seminar möglich. Kenntnisse der englischen Sprache sind erforderlich, Grundkenntnisse einer romanischen Sprache (FR/IT/ES/PT) erwünscht, aber nicht zwingend.  Literaturhinweise werden in der 1. Sitzung des Seminars ausgegeben.