Grundrechte, Gruppe 2: K bis Z
Gegenstand der Vorlesung sind die Grundrechte des Grundgesetzes (GG) mit Bezügen zu den Menschenrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Grundrechten der EU-Grundrechtecharta. Es handelt sich im eine Einführungsvorlesung, die Grundfragen beantwortet: Warum gibt es überhaupt Grund- und Menschenrechte? Welche Bedeutung hat die Garantie der Menschenwürde für die Grundrechte? Was sind Freiheitsrechte, Gleichheitsrechte, Abwehrrechte und grundrechtliche Schutzpflichten? Wann sind Grundrechte „verletzt“? Können Eingriffe in Grundrechte „gerechtfertigt“ sein? Was bedeutet Verhältnismäßigkeit und warum sind verhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte zulässig? Die Grundrechte begrenzen staatliche Machtausübung und enthalten Gerechtigkeitspostulate für die gesamte Rechtsordnung. Die Kenntnis der Grundrechte ist deshalb für ein erfolgreiches Jura-Studium unabdingbar.
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