Untersuchung des Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union aus juristischer und linguistischer Perspektive
Prof. Dr. Christoph Schönberger, Viktoria Dahmen, Prof. Dr. Isolde Burr
Der Schwerpunkt des Vorbereitungsseminars liegt in der Analyse des Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union anhand einer ausgewählten Richtlinie oder Verordnung jüngsten Datums. Aus juristischer Sicht wird es dabei vor allem um Aspekte der Legistik bzw. Gesetzgebungstechnik und der praktischen Auslegung mehrsprachigen Rechts gehen, während die linguistische Perspektive vor allem sprachvergleichende Analysen ermöglicht und so die Abfassung, Übersetzung und Deutung mehrsprachiger Rechtstexte kritisch informiert.
Das Seminar richtet sich an Studierende sprachwissenschaftlicher Fächer und der Rechtswissenschaften und ist auf transdisziplinäre Zusammenarbeit ausgerichtet. Sein Anliegen ist auch die Förderung gegenseitigen Lernens und der Erweiterung des jeweiligen Fachhorizonts. Den Teilnehmenden wird deshalb aufgegeben, in fachlich gemischten Teams an spezifischen, den obigen Rechtsakt betreffenden Fragestellungen zu arbeiten.
Im Zentrum des Seminars steht die linguistische, sprachvergleichende Betrachtungsweise als Auslegungselement. Seit der von juristischer Seite maßgeblichen Publikation von Isabel Schübel-Pfister (Sprache und Gemeinschaftsrecht, Duncker & Humblot Berlin 2004) hat sich die Anzahl der EU-Mitgliedsländer und der offiziellen EU-Sprachen mehr als verdoppelt. Die wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema ist sehr umfänglich geworden und demonstriert die deutlich gewachsene Bedeutung einer Europäischen Rechtslinguistik, vgl. u. a.:
Baaij, Legal Integration and Language Diversity. Rethinking Translation in EU Lawmaking, Oxford University Press Oxford 2018
Sobotta, Die Mehrsprachigkeit als Herausforderung und Chance bei der Auslegung des Unionsrechts“, ZERL 2015
Zedler, Mehrsprachigkeit und Methode, Nomos Baden-Baden 2015
sowie aktueller
Van der Jeught, Linguistic Autonomy of EU Institutions, Bodies and Agencies, ZERL 2021.
Um den stärkeren Praxisbezug der Thematik zu veranschaulichen, ist das Seminar in mehrere Phasen eingeteilt. Zunächst finden wöchentlich Seminarsitzungen statt, in denen entweder Inhalte vermittelt oder Gelegenheiten zur betreuten Gruppenarbeit in Präsenz gegeben werden. Kernstück der Lehrveranstaltung wird dann ein Tagesseminar am 29. Januar 2025 sein. Dort sollen die im Seminar behandelten Inhalte in Einzelvorträgen präsentiert und ausführlich mit Experten aus EU-Institutionen diskutiert werden.
Von den Seminarteilnehmenden wird eine rege Beteiligung, die Bereitschaft zur Vorbereitung von Kursmaterialien sowie die Übernahme eines Referats erwartet, dessen Thesenpapier Bestandteil eines in Brüssel vorgelegten Dossiers sein wird. Angeboten wird die Möglichkeit zur Anfertigung einer Vorbereitungsseminararbeit, die sich inhaltlich auf das Thema des Referats beziehen wird. Die Bearbeitungszeit während des Semesters beträgt 6 Wochen.
Gegebenenfalls wird im Anschluss zur öffentlichen Präsentation der Ergebnisse ein gemeinsames Abschlussdossier erarbeitet.
Als Teil der Leistung im Vorbereitungsseminar wird erwartet, dass die Studierenden an den wöchentlichen Präsenzveranstaltungen teilnehmen.