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Rechtsphilosophie

Rechtsphilosophie fragt danach, ob das positive Recht auch „richtiges“ Recht ist. Während Dogmatik das geltende Recht darzustellen versucht, bleibt offen, ob dieses auch gerecht ist. Warum sind Rechtsnormen überhaupt verbindlich? Lassen sich zwingende Gründe für einen bestimmten Inhalt von Rechtsnormen finden? Etwa weil sich eine bestimmte Verteilung von Gütern oder die Auferlegung von Pflichten als gerecht erweisen ließe? Bedarf es zur Begründung des Rechts „überpositiver“ Richtigkeitskriterien, etwa der Moral oder Religion? Oder verfügt das Recht über eine eigene, von Moral unabhängige Rationalität?

Die Vorlesung stellt verschiedene rechtsphilosophische Ansätze vor, vermeidet aber eine bloß historisierende Betrachtung. Die Hörer sollen zum selbständigen Nachdenken über Recht angeregt werden: sie sollen in der Lage sein, gegenwärtige rechtsphilosophische Fragestellungen nicht nur zu verstehen, sondern auch selbst Stellung zu nehmen. Um die eigene Urteilskraft zu schulen, ist die Kenntnis einiger grundlegender Argumentationsmuster notwendig, die sich seit der Aufklärung entwickelt haben.

Abgerundet wird die Vorlesung durch die Analyse einiger ausgewählter Grundbegriffe des Rechts (Person, Eigentum, Vertrag, Staat, Verfassung etc.), von denen Einzelheiten aus dem bisherigen Studium bekannt sind, die sich aber erst durch einen Blick auf den philosophischen Legitimationsdiskurs voll erschließen und zusammenfügen.

Begleitmaterialien werden über Ilias bereitgestellt.

 

Alle Informationen zu der Veranstaltung erhalten Sie über KLIPS.